Rentenversicherung Sozialwahl ist wichtig für Versicherte
Berlin (dpa) - Die Deutsche Rentenversicherung Bund hat die Versicherten aufgerufen, an der Sozialwahl 2017 teilzunehmen. „Wir wollen die Wahlbeteiligung bei dieser Sozialwahl steigern“, sagte Präsidentin Gundula Roßbach.
Dazu wollen die Versicherer mehr auf- und erklären:
Was ist die Sozialwahl?
Die gesetzlichen Sozialversicherungen sind selbstverwaltet. Sie haben deshalb ihre eigenen Parlamente. Bei der Sozialwahl wählen Versicherte und Rentner ihre Vertreter in diese Parlamente. Es geht also darum, auf diesem Wege den Einfluss der Versicherten und Rentner auf Entscheidungen gegenüber dem Staat zu stärken.
Der Gesetzgeber hat die Sozialwahl als festen demokratischen Bestandteil in Deutschland verankert. Sie trägt seit 1953 zum Interessenausgleich und zum sozialen Frieden bei. Die Sozialwahl ist nach der Bundestagswahl und der Europawahl die drittgrößte Wahl in Deutschland. Sie findet alle sechs Jahre statt.
Wer wird gewählt?
Bei der Sozialwahl kandidieren Versicherte. Die Kandidaten werden aber nicht direkt gewählt, sondern sie treten gemeinsam in Listen an. Die Zusammenstellung der Listen übernehmen Organisationen wie Gewerkschaften oder andere Arbeitnehmervereinigungen mit sozial- und berufspolitischen Zielen. Versicherte können auch Freie Listen aufstellen. Alle gewählten Vertreter engagieren sich ehrenamtlich. Zu jeder Liste gibt es im Internet umfangreiche Informationen.
Was machen die gewählten Vertreter?
Sie setzen sich in den Parlamenten der Rentenversicherung und der Ersatzkassen der gesetzlichen Krankenversicherung für die Interessen der Rentner und Versicherten ein. Sie bringen in der Regel Sachverstand für die Sozialversicherung mit. Die Parlamente beschließen den Haushalt, die Gestaltung neuer Leistungen, sie berufen den Vorstand und entscheiden auch über Fusionen.
Wer ist wahlberechtigt?
2017 bestimmen gut 51 Millionen Versicherte darüber, wer bei der Deutschen Rentenversicherung Bund, der Deutschen Rentenversicherung Saarland und bei den Ersatzkassen der gesetzlichen Krankenversicherung in den Parlamenten sitzt. Wahlberechtigt ist, wer am 1. Januar 2017 das 16. Lebensjahr vollendet hat.
Auch ausländische Versicherte und Rentner der Rentenversicherung und Mitglieder von Ersatzkassen mit Wohnsitz in Deutschland sowie deren Versicherte und Rentner mit Wohnsitz in der EU oder der Schweiz können an den Urwahlen teilnehmen. Die Nationalität spielt grundsätzlich keine Rolle.
Wie wird gewählt?
Die Sozialwahl ist eine reine Briefwahl. Die Wahlunterlagen werden in diesen Tagen per Post zugestellt. Stichtag ist 31. Mai 2017. Mitglieder der Barmer erhalten wegen der Fusion von Barmer-GEK und Deutscher BKK zum 1. Januar die Wahlunterlagen erst Anfang September 2017. Die Frist endet bei ihnen am 4. Oktober 2017. (Entsprechend sind dort alle Mitglieder wahlberechtigt, die am 1. Mai das 16. Lebensjahr vollenden.)
Warum also Sozialwahl?
Wichtigster Grund dürfte sein, dass man der Politik nicht allein die Zukunft von Rente und Gesundheit überlassen sollte. Letztlich geht es um den Einfluss auf soziale Sicherheit und einen fairen Sozialstaat. Die gewählten Vertreter kontrollieren schließlich die Finanzen der Sozialversicherungsträger. Und Rente sowie Gesundheit sind wichtige Zukunftsthemen.