Recht einfach Sparerpauschbetrag voll ausschöpfen - Kursgewinne mitnehmen
Berlin (dpa/tmn) - Kapitaleinkünfte müssen grundsätzlich versteuert werden. Allerdings kann jeder Steuerpflichtige Gewinne und Erträge bis zu einem Betrag von 801 Euro im Jahr steuerfrei vereinnahmen.
Bei zusammenveranlagten Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern verdoppelt sich der Betrag auf 1602 Euro im Jahr. „Kapitalanleger sollten überprüfen, ob sie den Betrag schon ausgeschöpft haben“, rät Uwe Rauhöft vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) in Berlin. Falls nicht, kann es sinnvoll sein, Aktien aus dem Depot zu verkaufen und Kursgewinne mitzunehmen. Bis zur Ausschöpfung des Sparerpauschbetrags wären diese dann steuerfrei.
Die Wertpapiere müssen dann nicht aufgegeben werden, denn nach dem Verkauf dürfen die Papiere anschließend wieder zurückgekauft werden. Nach Ansicht des Bundesfinanzhofs (BFH) ist diese Verfahrensweise grundsätzlich in Ordnung, wenn unterschiedliche Preise beim Verkauf und beim Rückkauf vorlagen (Az.: IX R 60/07).
„Ob der erneute Kauf am gleichen Tag erfolgte, ist irrelevant“, erläutert Rauhöft. Da gegenwärtig viele Aktienkurse erheblich gestiegen sind, kann sich ein solches Vorgehen lohnen. Allerdings sollten auch anfallende Gebühren in die Entscheidung einbezogen werden.