Steuererklärung: Tipp für freiwillig Versicherte
Berlin (dpa/tmn) - Arbeitnehmer, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung sind, müssen bei der Steuererklärung für 2010 besonders genau sein. Experten warnen: Sonst drohe ihnen ein steuerlicher Nachteil von bis zu 1000 Euro.
Grund sind fehlerhafte Lohnsteuerbescheinigungen der Arbeitgebers, erklärt Uwe Rauhöft vom Neuen Verband der Lohnsteuerhilfevereine. Das Problem betreffe die Kosten für Kranken- und Pflegeversicherung, erklärt Rauhöft. Diese können 2010 zum ersten Mal in voller Höhe steuerlich geltend gemacht werden. Bei freiwillig Versicherten werde allerdings in der Lohnsteuerbescheinigung nur der Arbeitgeberanteil ausgewiesen.
Betroffene Arbeitnehmer sollten die Beträge in ihrer Steuererklärung daher selbst korrigieren, rät Rauhöft. In den Zeilen 12 und 15 der Anlage Vorsorgeaufwand müssten die gesamten Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeiträge eingetragen werden. Zudem sollte der Steuerbescheid für 2010 besonders genau überprüft werden.