Grundsätzlich erkennt die Finanzverwaltung dieses Vorgehen an, auch wenn Gerichte sie im Einzelfall infrage gestellt haben. Das erklärt der Bund der Steuerzahler Hamburg. Um den Nachweis gegenüber dem Finanzamt zu erleichtern, sollten alle Belege im Zusammenhang mit dem Unfall aufbewahrt werden.
Dazu zählen zum Beispiel das Protokoll der Polizei oder Aussagen von Zeugen, die belegen, dass der Unfall auf dem Arbeitsweg passierte.