Unfallversicherung deckt auch Extremsport ab

Berlin (dpa/tmn) - Fallschirmspringen oder Rafting sind vielen zu gefährlich. Andere dagegen lieben den Adrenalinkick und suchen immer neue Abenteuer im Extremsport. Deckt die private Unfallversicherung diesen Bereich lückenlos ab?

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Berlin (dpa/tmn) - Fallschirmspringen oder Rafting sind vielen zu gefährlich. Andere dagegen lieben den Adrenalinkick und suchen immer neue Abenteuer im Extremsport. Deckt die private Unfallversicherung diesen Bereich lückenlos ab?

Unfälle bei Extremsportarten sind über eine private Unfallversicherung abgesichert. Darauf weist der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hin. Wer sich bei einem Tandem-Fallschirmsprung, bei einer Rafting-Tour oder beim Tauchen verletzt, erhält die vereinbarten Leistungen. Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind hingegen Motorsport und damit verbundene Rennen oder Sportfliegen.

In vielen Verträgen sind außerdem Leistungen für Reisende enthalten. Der Unfallversicherer übernimmt dann auch die Bergungskosten, den Transport ins Krankenhaus sowie den Rücktransport nach Hause. Mehrkosten, die mitreisenden Angehörigen durch den ungeplanten Reiseverlauf entstehen, beispielsweise Übernachtungs- und Umbuchungskosten, können - je nach Vertrag - auch mit abgedeckt sein.