Urteil: Geschlossener Immobilienfonds ist spekulativ
Köln (dpa/tmn) - Ein Anlageberater darf keine Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds raten, wenn der Kunde Geld zur Altersvorsorge anlegen will. Das berichtet die „Monatsschrift für Deutsches Recht“ unter Berufung auf ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Köln.
Nach Auffassung der Kölner Richter handelt es sich dabei nicht um eine sichere, sondern um eine spekulative Anlageform (Aktenzeichen: 20 U 167/11). Das Gericht gab mit seinem Urteil einer Anlegerin Recht. Die Klägerin hatte unter anderem mit Investitionen in einen geschlossenen Immobilienfonds Geld verloren. Ihr Anlageberater hatte ihr zu dieser Geldanlage geraten, obwohl sie als Anlageziel die Sicherung ihrer Altersvorsorge angegeben hatte.
Vor dem Hintergrund hielt das OLG dem Anlageberater vor, seine Beratungspflichten verletzt zu haben. Daher müsse die Klägerin so gestellt werden, als hätte sie sich nie an dem Fonds beteiligt. Konkret sprachen die Richter der Klägerin im Wesentlichen einen Anspruch auf Erstattung ihrer Beteiligungszahlungen gegen Rückgabe der Fondsanteile zu.