Verfassungsgericht Karlsruhe: Neue Regeln fürs Erben

Das geltende Erbrecht ist verfassungswidrig: Immobilien und Betriebsvermögen sind unterbewertet.

Karlsruhe. Die Erbschaftssteuer ist in ihrer derzeitigen Form verfassungswidrig und muss grundlegend überarbeitet werden. Nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts werden Immobilien und Betriebsvermögen teilweise stark unterbewertet. Das führe zu willkürlichen Ergebnissen und verletze damit den Grundsatz der Gleichbehandlung, heißt es in der gestern veröffentlichten Entscheidung. Die geltenden Regelungen dürfen aber bis zum 31. Dezember 2008 weiter angewendet werden. (Az: 1 BvL 10/02).

Politik und Wirtschaft begrüßten die Entscheidung als lang erwartete Klarstellung. Mit der Forderung der Karlsruher Richter nach einheitlichen Bewertungsregeln für alle vererbten Vermögensarten sei Rechtssicherheit geschaffen worden, erklärten Bundesregierung, Koalition, Oppositionsparteien sowie Wirtschaftsverbände gleichermaßen. Zugleich wurden Warnungen laut, die bis Ende 2008 geforderte Neubewertung nicht zu Steuererhöhungen zu missbrauchen.

Mit der Entscheidung schreibt der Erste Senat unter Vorsitz des Gerichtspräsidenten Hans-Jürgen Papier erstmals fest, dass Grundlage der Besteuerung sämtlicher Vermögensarten der tatsächliche, einheitlich ermittelte Verkehrswert sein muss. In einem zweiten Schritt sei es aber durchaus zulässig, etwa Betriebsvermögen oder Immobilien zu privilegieren, wenn dies durch das Gemeinwohl gerechtfertigt ist. Damit steht den geplanten Entlastungen von Firmenerben bei Fortführung des Unternehmens grundsätzlich nichts im Wege.