Vergleichen lohnt sich - Tipps zum Wechsel des Gasanbieters
Düsseldorf (dpa/tmn) - Aktive Kunden werden belohnt: Wer die Tarife der Gas-Anbieter vergleicht und dann wechselt, kann viel Geld sparen - mehrere hundert Euro im Jahr sind laut der Stiftung Warentest drin.
Denn der Gas-Markt ist in Bewegung, und das wirkt sich auf die Preise aus.
Doch was müssen Verbraucher beim Kündigen und Wechseln beachten?
Kündigung: Für Kunden in der Grundversorgung ist der Wechsel ganz einfach: „Sie können ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von zwei Wochen kündigen“, sagt Jürgen Schröder von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Für sie lohnt sich der Schritt finanziell oft am meisten. Etwas anders sind die Regeln für Sonderkunden - also Kunden, die mit dem Grundversorger einen bestimmten Tarif vereinbart haben oder bei einem anderen Anbieter sind.
Sie haben bei Preiserhöhungen in der Regel ein Sonderkündigungsrecht. Ansonsten variieren ihre Kündigungsfristen je nach Vertrag. Die genauen Bestimmungen finden sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für Mieter einer Wohnung mit Gasheizung gilt: Wer keinen eigenen Vertrag mit dem Gaslieferanten hat, muss sich an seinen Vermieter wenden.
Wechsel: Verbraucher sollten zunächst nach Angeboten und günstigen Tarifen suchen. Dafür gibt es spezielle Tarifrechner im Internet. Wichtig dabei: Bonus-Zahlungen und Preisgarantien klingen gut - doch teilweise beziehen sich die Garantien nur auf bestimmte Preisbestandteile. Außerdem zahlen manche Anbieter den Bonus nur, wenn der Vertrag mehr als ein Jahr läuft. Verbraucher sollten also nicht nur auf den Preis achten, sondern auch das Kleingedruckte genau lesen, empfiehlt Schröder.
Wer darauf keine Lust hat, kann auch vom Grundversorger einen preisgünstigeren Tarif fordern und mit ihm einen Sondervertrag abschließen. Wichtig für alle: Kunden sollten ihren Gaszähler am Tag des Wechsels ablesen und den aktuellen Stand jeweils ihrem alten und neuen Gasanbieter mitteilen.
Vertragsabschluss: Wer den Vertrag über das Internet abschließt, sollte vorher von dem Angebot einen Screenshot machen - er kann gegebenenfalls als Nachweis dienen. Mit dem neuen Vertrag verändern sich meist weitere Konditionen. Schröder rät zu Laufzeiten von einem Jahr. „So bleiben Kunden flexibler und können auf Preisveränderungen am Markt schneller reagieren“, erklärt der Verbraucherschützer.
Außerdem seien Kündigungsfristen von vier bis sechs Wochen sinnvoll. Gut zu wissen: In der Regel übernimmt der neue Anbieter die Kündigung. Dafür müssen Verbraucher ihm bei der Vertragsunterzeichnung aber eine Vollmacht erteilen.