Verkauf von Immobilien zwischen Ehegatten kann Steuern sparen
Berlin (dpa/tmn) - Mit einem Trick kann der Verkauf von Immobilien zwischen Ehegatten genutzt werden, um Steuern zu sparen. Finanzierungszinsen für eine selbst genutzte Immobilie können steuermindernd von den Vermietungseinkünften abgezogen werden.
Wird eine im Privatvermögen des einen Ehegatten gehaltene Vermietungsimmobilie zum Verkehrswert auf den anderen Ehegatten übertragen, kann neues Abschreibungspotenzial genutzt werden. Der veräußernde Ehegatte kann einen Veräußerungsgewinn steuerfrei einstreichen, wenn er die Immobilie vor mindestens zehn Jahren erwarb.
Außerdem können Finanzierungszinsen für eine selbst genutzte Immobilie steuermindernd bei den Vermietungseinkünften abgezogen werden, wenn der erwerbende Ehegatte den Kaufpreis über einen Kredit finanziert. „Damit so eine Gestaltung anerkannt wird, muss allerdings einiges beachtet werden“, gibt Anita Käding vom Bund der Steuerzahler in Berlin zu bedenken. Insbesondere bei nahen Angehörigen vermutet die Finanzverwaltung schnell Scheingeschäfte oder Missbrauch.
Beachtet werden sollte, dass das wirtschaftliche Eigentum mit übertragen, dass der Kaufpreis später nicht zurückgeschenkt wird und die Vereinbarungen dem entsprechen, was zwischen fremden Dritten üblich ist. „Da zudem auch Hin- und Hergeschäfte zwischen nahen Angehörigen vom Fiskus sehr kritisch überprüft werden, ist es sinnvoll solche Pläne vorher ausführlich zu prüfen“, rät Käding.