Darüber informiert der Bundesverband deutscher Banken in Berlin.
Anleger sollten sich auf solche Gespräche nicht einlassen, empfiehlt der Verband. Verbraucher können sich außerdem nach einem Werbeanruf ohne vorheriger Zustimmung bei der Bundesnetzagentur beschweren. Dafür benötigt die Agentur Angaben unter anderem zum Datum und Uhrzeit des Anrufes und zur beworbenen Dienstleistung. Beschwerden sind per E-Mail, Online-Formular oder auch postalisch per Formular-Ausdruck möglich.
Wer bereits in die Falle eines Telefonbetrügers getappt ist, sollte sich schnell bei der Polizei melden.