Gut geschützt im Urlaub Wann die Private Krankenversicherung im Ausland greift
Hamburg (dpa/tmn) - In der privaten Krankenversicherung (PKV) besteht grundsätzlich europaweit ein zeitlich unbegrenzter Versicherungsschutz. Für das außereuropäische Ausland unterscheiden sich die Leistungen der Versicherungen allerdings, erklärt der Bund der Versicherten.
Privatversicherte sollten daher vor Reisen ihren Versicherungsschutz prüfen. Das können sie entweder durch einen Blick in die Versicherungsbedingungen tun, zum anderen können sie sich direkt an ihre Versicherung wenden. Dabei sollten sie sich den vereinbarten Schutz am besten noch einmal schriftlich bestätigen lassen.
Die Musterbedingungen des Verbandes der Privaten Krankenversicherung sehen vor, dass der Versicherungsschutz auch ohne besondere Vereinbarung während des ersten Monats „eines vorübergehenden Aufenthaltes im außereuropäischen Ausland“ besteht.
Muss der Aufenthalt wegen notwendiger Heilbehandlung darüber hinaus verlängert werden, besteht demnach Versicherungsschutz, solange die Versicherten „die Rückreise nicht ohne Gefährdung ihrer Gesundheit antreten“ können - längstens aber für weitere zwei Monate.
Auch wenn ausreichender Schutz besteht, kann sich eine Auslandsreisekrankenversicherung lohnen. Denn nicht alle Versicherer übernehmen zum Beispiel die Kosten für einen Rücktransport. Zudem behalten Privatversicherte ihren Anspruch auf eine mögliche Beitragsrückerstattung, wenn sie ihre PKV nicht in Anspruch nehmen. Außerdem greift die Reisekrankenversicherung auch, wenn die im Urlaub entstandenen Krankheitskosten unter die vereinbarte Selbstbeteiligung fallen.