Sichere Vorsorge? Was Garantien bei Lebensversicherungen wert sind

Berlin (dpa/tmn) - Im Alter soll es einem finanziell gut gehen. Nur: Mit der gesetzlichen Rente allein ist dies meist nicht machbar. Viele haben daher schon frühzeitig Vorsorge getroffen und eine klassische Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen.

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Vor rund zehn Jahren war dies für die Sparer auch noch ausgesprochen lukrativ: 1999 betrug der Garantiezins satte vier Prozent. Inzwischen haben sich die Zeiten geändert: Heutzutage liegt er gerade mal bei mageren 0,9 Prozent.

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Nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) können Bestandskunden sich auf ihren Vertrag auch weiterhin verlassen. „Dafür haben die Versicherer eine Zinszusatzreserve aufgebaut, ihre Kapitalanlagepolitik geändert, Produkte mit veränderten Garantiezusagen eingeführt und ihre Kosten spürbar gesenkt“, erklärt GDV-Experte Thomas Menning. So will die Branche ihre Zinsversprechen auch in einem schwierigeren Umfeld einhalten.

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Die Zinszusatzreserve betrug Ende 2016 insgesamt 44,1 Milliarden Euro, Ende 2017 waren es schon rund 60 Milliarden Euro. In den nächsten Jahren werden weitere Milliarden hinzukommen. Dies geht aber oft zulasten der Überschüsse, die Versicherer an ihre Kunden auszahlen. Konkret heißt das: Im Laufe der vergangenen Jahre sank nicht nur der Garantiezins, sondern auch die Überschussbeteiligung.

Das bekommen vor allem die Bestandskunden zu spüren. „Während Versicherte mit alten Verträgen häufig über den Garantiezins hinaus kaum oder gar keine Überschüsse erhalten, gibt es bei Neuverträgen ab 2013 mehr davon“, sagt Theodor Pischke von der Stiftung Warentest.

Immer wieder beschäftigen solche Fälle die Gerichte - so wie gerade den Bundesgerichtshof (Az.: IV ZR 201/17). Nach der Entscheidung der Richter beteiligen Lebensversicherer ausscheidende Kunden in der historischen Niedrigzinsphase zu Recht in geringerem Umfang an ihren Kursgewinnen aus festverzinslichen Wertpapieranlagen. Im konkreten Fall muss sich das Landgericht Düsseldorf allerdings noch einmal anschauen, ob die Kürzungen durch die wirtschaftliche Situation des Versicherers tatsächlich gerechtfertigt waren.

Auch die neuen Produkte mit abgesenkten Garantien, die sogenannte Neue Klassik, eignen sich nicht als planbare Altersvorsorge. „Höhere Überschüsse - als Ausgleich für weniger Garantien in Aussicht gestellt - sind ungewiss“, erklärt Pischke.

Skeptisch ist auch die Verbraucherzentrale Hamburg. „Gelohnt haben sie sich die Renten- und Lebensversicherungen im Vergleich mit anderen Produkten noch nie“, erklärt Verbraucherschützerin Kerstin Becker-Eiselen. Selbst ein hoher Garantiezins ist nicht unbedingt attraktiv. Denn er bezieht sich nur auf den Sparanteil. „Das ist das, was nach Abzug von Kosten und Risikoabsicherung gerade noch übrig bleibt.“

Wollen Kunden gegensteuern und zum Beispiel mehr sparen als ursprünglich - etwa 1999 - mit dem Versicherer vereinbart, ist eine Erweiterung des Vertrags heutzutage nicht so einfach möglich. „Eine Erhöhung des Altvertrags ist üblicherweise ausgeschlossen“, betont Becker-Eiselen. Es laufe in einem solchen Fall auf einen Neuvertrag mit dem derzeit geltenden Garantiezins hinaus.

Versicherte sollten in jedem Fall nur die garantierte Leistung für ihre Altersvorsorge einplanen. „Im Einzelfall kann zwar eine Kündigung der Police sinnvoll sein“, sagt Becker-Eiselen. Das sollten Sparer aber nur nach einem Beratungsgespräch tun. In vielen Fällen rechnet sich eine Kündigung nicht. Der Versicherte erhält nämlich nur den Rückkaufswert seiner Police. Dieser liegt oft deutlich unter dem, was der Versicherte bisher an Beiträgen eingezahlt hat.