WG-Mitbewohner können Rundfunkbeitrag nicht anteilig überweisen
Düsseldorf (dpa/tmn) - Der Rundfunkbeitrag in einer WG ist keine leichte Sache. Anmelden müssen sich alle Mitbewohner. Es müssen auch alle ihren Anteil zahlen. Aber überweisen darf nur einer - und zwar den Gesamtbetrag.
In einer Wohngemeinschaft muss ein Mitbewohner den monatlichen Rundfunkbeitrag übernehmen. Die Zahlung von anteiligen Beträgen bei mehreren WG-Bewohnern ist nicht vorgesehen, erklärt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf. Anmelden müssen sich aber alle Mitbewohner.
Volljährige Schüler, Auszubildende oder Studenten, die allein oder mit Mitbewohnern in eine eigene Wohnung ziehen, müssen die Beiträge des öffentlich-rechtlichen Rundfunks von derzeit 17,98 Euro im Monat bezahlen. Als Wohnung gelten dabei auch mehrere Einzelzimmer mit gemeinsamer Wohn- oder Etagenküche und einem gemeinsamen Wohnungseingang. Auch ein Einzelappartement in einem Studentenwohnheim gilt somit als eigene Wohnung. In einer WG ist jeder volljähriger Bewohner verpflichtet, sich beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio anzumelden.
Bei einem Ein- oder Auszug sollten klare Regelungen getroffen werden, damit nicht derjenige, der sich angemeldet hat, auf den monatlichen Kosten für den Beitrag sitzenbleibt. Zieht der bisher angemeldete WG-Mitbewohner aus, sollte er sich schriftlich beim Beitragsservice abmelden und seine neue Anschrift mitteilen. Wird er Mitglied in einer anderen WG, benötige der Beitragsservice nur die Beitragsnummer des Wohngenossen, der die Zahlung des Rundfunkbeitrags regelt.