Widerruf von Kreditvertrag: Was Verbraucher beachten müssen

Düsseldorf (dpa/tmn) - Wer aus einem Immobilienkredit vorzeitig aussteigen will, sollte sich unbedingt vorher um eine Anschlussfinanzierung kümmern. In der Regel verlangen die Kreditinstitute nämlich eine Vorfälligkeitsentschädigung.

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Diese kann bei einigen zehntausend Euro liegen.

Ausnahme: In etlichen Fällen dürfen Kunden unter bestimmten Voraussetzungen den Vertrag widerrufen. „Akzeptiert die Bank oder Sparkasse den Widerruf, müssen Kreditnehmer den Vertrag in der Regel innerhalb von 30 Tagen abwickeln“, sagt Hartmut Schwarz von der Verbraucherzentrale Bremen. Das bedeutet: Der Kunde muss unter Umständen die Restschuld nach der marktüblichen Verzinsung zurückzahlen, die Bank muss die erhaltenen Raten ebenfalls inklusive einer Verzinsung zurückerstatten.

Ein Widerruf ist je nach Alter und Art des Vertrages unter Umständen möglich - gerade wenn Geldinstitute Widerrufsbelehrungen verwendet haben, die den gesetzlichen Vorgaben nicht entsprechen. Für alte Darlehnsverträge, die zwischen September 2002 und Juni 2010 geschlossen wurden, ist nach aktuellem Beschluss des Bundestages ein Widerruf noch bis zum 21. Juni 2016 möglich.

Das Problem: Nutzt der Kunde beispielsweise sein Widerrufsrecht, weigern sich nach Erfahrung der Verbraucherzentrale Bremen einige Institute, den Kunden eine Anschlussfinanzierung anzubieten. „Wer diesen Schritt gehen will, sollte ihn genau planen“, rät Schwarz. Es lohnt sich, den Vertrag von Experten prüfen zu lassen und sich dann gegebenenfalls einen Fachanwalt zu suchen.

Zusätzlich besteht laut Gesetz die Möglichkeit, einen Kreditvertrag zu kündigen - frühestens zehn Jahre nach der vollständigen Auszahlung des Darlehens.

Es gibt viele Gründe, einen laufenden Vertrag zu beenden: Eine Trennung oder Scheidung, ein Umzug aus beruflichen Gründen, eine Krankheit oder eine plötzliche Arbeitslosigkeit. Für manche können auch die derzeit niedrigen Zinsen ein Anreiz sein.