Witwenrente auch nach 19 Tagen Ehe
Berlin (dpa/tmn) - Kaum verheiratet und schon Witwe mit Hinterbliebenenrente - das riecht nach Kalkül. Doch laut einem Gericht steht der Witwe das Geld zu. Die Begründung: Eine frühere Heirat wäre nicht möglich gewesen: da war der Mann noch an eine Andere gebunden.
Einer Witwe steht auch nach nur 19 Tagen Ehe eine Hinterbliebenenrente zu. Voraussetzung ist, dass die Hochzeit zu einem früheren Zeitpunkt nicht möglich war, etwa weil ein Scheidungsverfahren lange dauerte. Das entschied das Sozialgericht Berlin (Aktenzeichen: S 11 R 5359/08), wie die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) mitteilt.
Der Fall: Eine 58 Jahre alte Frau heiratete im Krankenhaus ihren 60-jährigen Lebenspartner, der zu diesem Zeitpunkt bereits erkennbar lebensbedrohlich an Lungenkrebs erkrankt war. 19 Tage später verstarb der Mann. Den Antrag auf Gewährung einer Witwenrente aus der Rentenversicherung des Ehemannes lehnte die Deutsche Rentenversicherung Bund ab. Die Begründung: Es habe sich offenbar um eine sogenannte Versorgungsehe gehandelt.
Das Urteil: Die Richter entschieden anders. Der Verstorbene sei vor der Hochzeit mit seiner Lebenspartnerin in anderer Ehe verheiratet gewesen. Obwohl das Scheidungsverfahren bereits 2001 eingeleitet worden sei, sei das Urteil erst im November 2006 rechtskräftig geworden. Der Mann habe hiervon erst 2007 erfahren. Dies habe eine frühere Hochzeit verhindert. Auch hätten die Klägerin und ihr Mann bereits seit 2003 zusammengelebt, ein gegenseitiges Testament und eine Patientenverfügung aufgesetzt sowie gegenseitige Bankvollmachten ausgestellt. Mit der Eheschließung sei daher nur das vollzogen worden, was lange beabsichtigt gewesen sei.