Zurück in die gesetzliche Kasse

Wegen der gestiegenen Versicherungspflichtgrenze können manche Privatversicherte wechseln.

Düsseldorf. Jahreswechsel — das ist Wechselzeit, auch zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung. Manche gut verdienenden Arbeitnehmer können wegen der gestiegenen Versicherungspflichtgrenze in die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zurückkehren.

Versicherungspflichtig in der GKV sind Arbeitnehmer, die 2013 im Schnitt brutto bis zu 4350 Euro pro Monat (2012: 4237,50 Euro) bzw. 52 200 Euro (2012: 50 850 Euro) im Jahr verdienen.

Ausnahme: Wer schon Ende 2002 privat versichert war, für den liegt die für die Rückkehr in die GKV entscheidende Versicherungspflichtgrenze bei nur 3937,50 Euro im Monat. Wenn der Verdienst von Arbeitnehmern über die Versicherungspflichtgrenze klettert, können sie sich entweder freiwillig gesetzlich oder privat versichern.

Rutschen Versicherte der privaten Krankenversicherung (PKV) mit ihrem Einkommen unter die Versicherungspflichtgrenze, dann können und müssen sie in aller Regel wieder in die GKV. „Das geht von heute auf morgen“, erklärt Uwe Werner, Dezernent bei der Knappschaft. Ein Beispiel: Das Monatsgehalt eines seit 2004 privat Versicherten beträgt im Januar 2013 unverändert brutto 4000 Euro. Ihm steht auch ein 13. Monatsgehalt zu.

2012 lag er so mit seinen Jahreseinkünften über der Versicherungspflichtgrenze. 2013 ist das anders. Sein Januar-Monatsgehalt wird auf das ganze Jahr hochgerechnet. Denn die Kassen gehen immer von der Gehaltssituation in der Zukunft aus. Damit ergibt sich ein prognostizierter Jahresverdienst von (13 x 4000 =) 52 000 Euro. Der liegt knapp unter der Versicherungspflichtgrenze für 2013 (52 200 Euro). „Dann muss der Betroffene seine private Versicherung kündigen und sich wieder bei uns oder bei einer anderen gesetzlichen Krankenkasse versichern“, so Knappschafts-Experte Werner.

Wer in einer solchen Situation nicht in die GKV zurück will, kann sich von der neu eintretenden Versicherungspflicht befreien lassen und somit weiter privat versichert bleiben. Der Pferdefuß: Dann ist man im Regelfall auf Dauer an die private Kranken- und Pflegeversicherung gebunden.

Liegt das Einkommen knapp über der Versicherungspflichtgrenze, so gibt es für Rückkehrwillige „Gestaltungsmöglichkeiten“: Mit Einzahlungen in die betriebliche Altersvorsorge lässt sich etwa die kritische Einkommensgrenze unterschreiten. 2013 können Arbeitnehmer bis zu 232 Euro ihres laufenden Bruttomonatseinkommens (2784 Euro pro Jahr) beitragsfrei über eine Entgeltumwandlung für die Altersvorsorge abzweigen.

So sinken ihre sozialbeitragspflichtigen Einkünfte ggf. unter die Versicherungspflichtgrenze. Außerdem können auch Einkommensbestandteile, die auf einem Langzeit- bzw. Lebensarbeitszeitkonto „geparkt“ werden, die sozialversicherungspflichtigen Einkünfte senken. Sozialversicherungsbeiträge und Steuern fallen dafür erst dann an, wenn die angesparten Rücklagen genutzt werden — etwa für eine längere Auszeit vom Job.

Wird im Beispielfall das monatliche Gehalt z.B. ab April 2013 um 200 Euro erhöht, so ändert das an der einmal festgestellten Versicherungspflicht zunächst nichts. Diese besteht bis Ende 2013 weiter. Erst zum Jahreswechsel scheidet der Betroffene bei einem weiterhin „zu hohen“ Einkommen aus der Versicherungspflicht aus. Dann kann er allerdings freiwillig gesetzlich versichert bleiben. Denn der freiwillige Beitritt in die GKV kommt für alle infrage, die in den vorhergehenden zwölf Monaten gesetzlich versichert waren.

Ab 55 Jahren bleiben die Türen zur GKV allerdings für langjährig Privatversicherte in aller Regel zu.