Zuzahlungsbefreiung für 2012 neu bescheinigen lassen

Berlin (dpa/tmn) - Wer bei seiner Krankenkasse von Zuzahlungen befreit ist, sollte jetzt prüfen, ob sein Anspruch auch für 2012 bestehen bleibt. Denn die aktuellen Bescheinigungen laufen bald aus.

Die aktuellen Bescheinigungen für Zuzahlungsbefreiungen der gesetzlichen Krankenkassen laufen Ende 2011 aus. Gesetzlich Versicherte sollten sich deshalb jetzt bei ihrer Kasse informieren, ob sie auch für 2012 einen Anspruch auf die Zuzahlungsbefreiung haben. Das rät die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) in Berlin. In der Regel müssen volljährige gesetzlich Versicherte zum Beispiel bei Arztbesuchen, Krankenhausbehandlungen oder Medikamenten einen Teil der Kosten selbst übernehmen.

Bestimmte Patienten können aber bei ihrer Krankenkasse eine Befreiung von der Zuzahlung beantragen. Einen solchen Befreiungsbescheid bekommen auf Anfrage die Versicherten, die mehr als zwei Prozent ihres Jahresbruttoeinkommens für Zuzahlungen ausgeben müssten. Bei chronisch Kranken liegt diese Belastungsgrenze laut ABDA bei einem Prozent. Einige Kassen böten den Kunden, die bereits befreit sind, von sich aus einen Antrag für das Folgejahr an. Sie zahlen dann die errechnete Belastungsgrenze im Voraus.