P-Konto vor Jahresende beantragen
Berlin (dpa/tmn) - Wer von einer Pfändung betroffen ist oder wem eine Pfändung droht, sollte vor Jahresende sein Girokonto in ein sogenanntes P-Konto umwandeln lassen. Darauf weist das Bundesverbraucherministerium hin.
Ab 1. Januar 2012 sei für das Guthaben auf normalen Girokonten kein wirksamer Pfändungsschutz mehr garantiert, teilt das Bundesverbraucherministerium mit. Schutz gewähre dann nur noch ein Pfändungsschutz-Konto, kurz P-Konto.
Banken und Sparkassen sind dem Ministerium zufolge gesetzlich verpflichtet, ein Konto mit Pfändungsschutz anzubieten. Einige Geldinstitute verlangten hierbei aber unverhältnismäßig hohe Gebühren, kritisierte Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) am Donnerstag (8. Dezember). Das sei „nicht akzeptabel“. Betroffene müssen daher bei der Umwandlung ihres Kontos auf mögliche Extrakosten achten und vergleichen am besten die Gebühren der Institute.
Mit dem P-Konto ist automatisch ein Basispfändungsschutz von 1028,89 Euro verbunden. Dieser Betrag kann sich erhöhen, wenn der Kontoinhaber zum Beispiel zu Unterhaltszahlungen verpflichtet ist. Verbraucher müssen die Umwandlung ihres Kontos in ein P-Konto bei ihrer Bank oder Sparkasse beantragen.