Werdende Eltern sollten Lohnsteuerdaten genau prüfen

Berlin (dpa/tmn) - Werdende Eltern sollten ihre Besteuerungsdaten vom Vorjahr sorgfältig prüfen. Sonst bekämen sie 2012 möglicherweise weniger Elterngeld, als ihnen zusteht, sagt Uwe Rauhöft vom Neuen Verband der Lohnsteuerhilfevereine.

Wegen der verpatzten Umstellung der alten Lohnsteuerkarte könne es vorkommen, dass einige Daten fehlerhaft sind. „Bedingt durch diesen Hickhack bei der Umstellung zahlt man vielleicht zu viel Lohnsteuer und hat dadurch Nachteile bei der Berechnung des Elterngeldes“, erläutert Rauhöft.

Ursprünglich sollte der Datenabgleich zwischen Arbeitgebern und den Finanzbehörden ab Januar elektronisch erfolgen. Wegen technischer Probleme wurde die Einführung des elektronischen Lohnsteuerabzugsverfahrens allerdings auf 2013 verschoben. Deshalb werde die Lohnsteuerkarte 2010, die schon für 2011 weiter gelten musste, auch im kommenden Jahr weiter genutzt.

Haben sich im Vergleich zu 2011 die Lohnsteuerklasse oder die individuellen Freibeträge geändert, müsse jeder Arbeitnehmer das dem Finanzamt mitteilen und eine Bescheinigung darüber dem Arbeitgeber vorlegen. Werdende Eltern sollten darauf achten, dass die günstigste mögliche Steuerklasse eingetragen ist, weil sich das Elterngeld auf Grundlage des vorherigen Nettolohns berechne, so Rauhöft.

Gleiches gelte für Arbeitnehmer, die befürchten, im kommenden Jahr ihren Job zu verlieren. Wer 2012 arbeitslos wird, bekomme zu wenig Arbeitslosengeld, wenn eine ungünstige Lohnsteuerklasse aus 2011 oder sogar noch aus 2010 eingetragen war. Zur Berechnung des Arbeitslosengeldes berücksichtige der Staat die Steuerklasse, die zu Beginn des Jahres eingetragen war, in dem die Arbeitslosigkeit eintrat. „Die günstigste Steuerklasse ist die Klasse 3“, sagt Rauhöft.

Deshalb sollten Menschen, die 2012 zum Beispiel mit einer Kündigung rechnen, ihre Klasse jetzt dringend prüfen und gegebenenfalls das Finanzamt informieren. Verlieren sie 2012 tatsächlich ihren Job, sollten sie diese Bescheinigung des Amtes der Arbeitsagentur vorlegen. Auch diese Änderungsscheine des Finanzamtes sollten Steuerzahler immer noch einmal genau prüfen, rät der Experte. Wegen des derzeit unübersichtlichen Verfahrens, könnten sich auch dort teilweise Fehler einschleichen.