Zinseinnahmen mit Verlusten verrechnen
Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Wer 2011 in Aktienfonds investiert hat, muss womöglich Verluste verkraften. „Allerdings können die Verluste mit den Zinsen von Spar-, Tagesgeld- oder Festgeldkonten verrechnet werden“, erklärt Max Herbst von der unabhängigen Finanzberatung FMH.
Sind Depot und Sparkonten bei ein- und derselben Bank, werden etwaige Verluste automatisch mit Zinseinnahmen und Gewinnen verrechnet. Anders, wenn Anleger mehrere Depots bei verschiedenen Banken haben. „In diesem Fall muss für das Wertpapierdepot, in dem es zu Verlusten kam, eine Verlustbescheinigung bei der betreffenden Bank beantragt werden“, erklärt Herbst. Stichtag dafür ist der 15. Dezember. Nur mit dieser Bescheinigung könnten Verluste über die Steuererklärung mit der Abgeltungssteuer verrechnet werden, die auf Zinseinnahmen oder Spekulationsgewinne bei einer anderen Banken bezahlt wurden.