Worauf es beim Spenden ankommt
Hannover/Bonn (dpa/tmn) - Hungernde Kinder oder notleidende Tiere - gerade in der Vorweihnachtszeit sammeln viele Organisationen Geld. Doch Verbraucher sollten nicht wahllos spenden. Besonders dann nicht, wenn sie ihre Gabe steuerlich absetzen wollen.
Die Vorweihnachtszeit ist Hochsaison für Spendensammler. Ob an der Haustür, auf der Straße, per Brief oder im Internet - allerorts wird derzeit um milde Gaben gebeten. Verbraucher sollten ihren Geldbeutel aber nicht jedem öffnen. „Wichtig ist, dass man sich nicht unter Druck setzen lässt. Wer etwas Gutes tut, sollte sich dabei auch selbst gut fühlen dürfen“, betont Jürgen Reschke von der Internet-Seite Spenden-Ratgeber.de mit Sitz in Hannover.
Was dies bedeute, ist zwar im Einzelfall sehr verschieden, doch Skepsis ist allemal angebracht, wenn eine Organisation mit sehr drastischen Werbebildern um Spenden bittet. „Selbst in der schlimmsten Katastrophe kommt es bei Spenden nicht auf jede Stunde an“, betont Reschke. Denn seriöse Organisationen hätten für solche Fälle vorgesorgt.
Marion Dudler vom Deutschen Tierschutzbund in Bonn rät, dem Bauchgefühl zu vertrauen. „Wenn Sie sich überrumpelt fühlen oder ihnen Fragen nicht beantwortet werden, lassen Sie die Finger davon.“ Seriöse Organisationen erkenne man daran, dass Sie bereitwillig Auskunft geben und dem Spender Zeit lassen, seine Entscheidung zu überdenken.
Grundsätzlich empfehlenswert sind Hilfswerke, die das Spendensiegel des Deutschen Zentralinstitutes für soziale Fragen (DZI) tragen. Denn das DZI prüft Art der Werbung, die Verwendung der Spendengelder und interne Kontrollmechanismen jedes Jahr aufs Neue.
Wem es neben der guten Tat wichtig ist, dass er seine Spende auch steuerlich absetzen kann, der muss auf einige Formalien achten. So werden Spenden grundsätzlich nur anerkannt, wenn sie für steuerbegünstigte Zwecke an eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder an eine steuerbefreite Körperschaft geleistet werden, erklärt Bernhard Lauscher vom Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe in Neustadt. Gemeint sind damit Organisationen, die als gemeinnützig anerkannt sind oder kirchliche und mildtätige Zwecke verfolgen.
Zu unterscheiden ist außerdem zwischen Mitgliedsbeiträgen und Spenden. „Bei Zuwendungen an Sport- und Kulturvereine, die in erster Linie der Freizeitgestaltung dienen, sind zwar die Spenden, aber nicht die Mitgliedsbeiträge absetzbar“, erläutert Lauscher. Fördermitglieder können hingegen auch ihre Mitgliedsbeiträge absetzen.
Wer die Spende steuerlich geltend machen will, braucht in jedem Fall einen Nachweis. „Bei Beträgen bis zu 200 Euro reicht dem Finanzamt schon ein vereinfachter Spendennachweis“, erklärt Tobias Gerauer von der Lohnsteuerhilfe Bayern in München. Dies sei ein Überweisungsträger, ein Bareinzahlungsbeleg oder ein Kontoauszug, aus dem die zentralen Daten hervorgehen. Wichtig ist, dass die Zahlung als Spende gekennzeichnet ist. „Schreiben Sie im Verwendungszweck 'Spende'“.
Aus steuerlicher Sicht relevant ist daher auch die Frage, wie man spendet. Direkt in die Sammelbüchse, per SMS, Telefonanruf oder Mausklick - oder doch lieber klassisch per Überweisung? „Onlinespenden sind für Organisationen und Spender gleichermaßen bequem“, sagt Spendenexperte Reschke. Zumeist kann man sich den Beleg direkt zu Hause am Rechner ausdrucken. Anders sieht es in den übrigen Fällen aus. Bei Spenden per Telefonanruf oder Mausklick etwa stellt sich oft ein Nachweisproblem. „Dann haben sie vielleicht ein gutes Gewissen“, sagt Gerauer. „Aber keinen Steuervorteil.“
Bei Spenden über 200 Euro bedarf es einer Spendenbescheinigung, die offiziell „Zuwendungsbescheinigung nach amtlichem Muster“ heißt. Diese enthält neben dem Spendenempfänger, dem Zweck und dem Betrag auch den Hinweis darauf, dass der Empfänger als gemeinnützig anerkannt ist. Hat man diese nicht, kann man die Spende auch nicht absetzen. Nur ausnahmsweise genehmigt das Bundesfinanzministerium, dass auch für Spenden über 200 Euro ein bloßer Zahlungsnachweis ausreicht. „In diesem Jahr wurde ein vereinfachter Spendennachweis für das Erd- und Seebeben in Japan und die Hungersnot in Ostafrika genehmigt“, erläutert Lauscher.
Wie viel man vom Finanzamt zurück bekommt, hängt vom persönlichen Steuersatz ab: „Angenommen ich spende 150 Euro und habe einen Steuersatz von 30 Prozent, dann bekomme ich 45 Euro wieder“, gibt Gerauer ein Beispiel. Der Höchstbetrag, den man jährlich geltend machen kann, liegt bei 20 Prozent vom Gesamtbetrag der Einkünfte. „Darüber hinaus darf man zwar auch noch spenden, doch die Spende wird dann vom Finanzamt nur anteilig berücksichtigt.“ Der Fiskus rechne die Spende dann aber im Folgejahr an.