Bundesanstalt hat mehr Rechte bei Produkt-Rückruf
Dortmund (dpa) - Verbraucher können sich künftig einfacher und schneller über zurückgerufene, gefährliche Produkte informieren. Denn jetzt dürfen Herstellernamen sofort veröffentlicht werden. Die Daten gibt es im Internet.
Und auch Verbraucher können Produkte melden.
Mehr Rechte bei Produkt-Rückrufen: Per Gesetz gebe es ab sofort ein Veröffentlichungsrecht, teilte die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) in Dortmund mit. „Die BAuA darf jetzt Ross und Reiter nennen, wenn ihr Rückrufe von Produkten gemeldet werden“, berichtete die Bundesanstalt. Bislang musste sie dafür erst das Einverständnis des rückrufenden Herstellers einholen. Die Daten werden auch im Internet veröffentlicht.
Das am 1. Dezember in Kraft getretene Produktsicherheitsgesetz setzt europäisches Recht um. „Es bringt eine erhebliche Erleichterung und Beschleunigung des Verfahrens“, sagte Jörg Windberg, Experte bei der Bundesanstalt. Auch Verbraucher können auffällige und möglicherweise gefährliche Fabrikate per Formular im Internet an ein Informationssystem für Wirtschaft, Behörden und Verbraucher (ICSMS) melden.
Zuletzt wurden Warnungen vor einer Gefährdung unter anderem zu Spielzeug, Fahrrädern, Netzgeräten, Rettungswesten, Autokindersitzen und Möbeln veröffentlicht.