Geschenkgutscheine sollten ein Jahr gültig sein
Halle/Saale (dpa/tmn) - Wer zu Weihnachten Gutscheine verschenken will, sollte darauf achten, wie lange sie gültig sind. Welche Rechte Verbraucher bei Gutscheinen noch haben, erklären Verbraucherschützer.
Die Einlösefrist von Geschenkgutscheinen sollte mindestens ein Jahr betragen, erklärt die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt. Ein kürzerer Zeitraum ist aus Sicht der Verbraucherschützer unzulässig.
Unbefristete Gutscheine könnten drei Jahre lang gegen Waren eingetauscht werden. Die Frist beginne am Ende des Jahres, in dem der Gutschein gekauft wurde. Solche aus dem Jahr 2011 sind demnach bis zum 31. Dezember 2014 gültig. Anders verhält es sich bei Gutscheinen für Konzerte oder Theateraufführen. Hier müssten die angegebenen Termine beachtet werden, sonst verfallen die Tickets.