Fahndung in den frühen Morgenstunden: Hubschraubereinsatz in Remscheid: Versuchter Brandanschlag auf Hagener Polizeipräsidentin?
EILMELDUNG
Fahndung in den frühen Morgenstunden: Hubschraubereinsatz in Remscheid: Versuchter Brandanschlag auf Hagener Polizeipräsidentin?

Zweifel an der Steuernummer

Gericht weist Klagen ab, äußert aber massive Bedenken.

Köln. Wir haben starke Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID). Doch wir sind nicht von dieser Verfassungswidrigkeit überzeugt, und darum weisen wir die Klage ab. So lässt sich formal zusammenfassen, was das Finanzgericht Köln entschied - in sieben Fällen, in denen Bürger gegen die Steuer-ID geklagt hatten.

Die Urteile bedeuten nur, dass das Gericht die Sache nicht direkt zum Bundesverfassungsgericht weiterreicht. Doch die Sache ist damit nicht vom Tisch. Denn die Revision zum Bundesfinanzhof ist möglich - und die Kläger werden diesen Weg gewiss gehen. Und dann am Ende den Fall doch noch nach Karlsruhe bringen. Zumal sich das Finanzgericht Köln über weite Passagen des Urteils auf ihre Seite geschlagen hat und ihnen damit Munition bei der weiteren Beschreitung des Rechtsweges lieferte.

Nach Auffassung der Kläger bereitet die Steuer-ID den Weg zum gläsernen Bürger. Selbst Babys erhielten unmittelbar nach der Geburt eine Steuer-ID. Die Richter stützen ihre verfassungsrechtlichen Zweifel darauf, dass durch die Steuer-ID letztlich alle in Deutschland ansässigen Bürger zentral durch den Staat erfasst würden. Damit bestehe die Möglichkeit, durch entsprechende Erweiterungen der zu speichernden Daten oder durch die Vernetzung verschiedener Datenpools einen großen zentralen Datenbestand zu schaffen. Am Ende könnten Persönlichkeitsprofile erstellt werden, jederzeit leicht abrufbar durch Eingabe der Nummer.

Zwar würdigt auch das Finanzgericht die staatliche Absicht, die hinter der Steuer-ID steht. Durch die eindeutige Identifizierbarkeit werde beispielsweise Betrügereien vorgebeugt, die sich Steuerpflichtige durch Vortäuschen einer falschen Identität erschleichen könnten.

Doch die Richter halten dem die Gefahr entgegen, dass über die Steuernummer in Zukunft Daten verschiedenster Art zusammengeführt werden könnten und ein großer Datenpool entstehen könnte. Und die Einführung der Steuer-ID könne der erste, möglicherweise entscheidende Schritt in diese Richtung sein.