Gesetzlich Versicherte ab 35 Jahren können sie alle zwei Jahre in Anspruch nehmen.
Speziell geschulte Haus- oder Hautärzte untersuchen die Haut vom Kopf bis zu den Fußsohlen auf mögliche Veränderungen und suchen gezielt nach Basalzellkarzinomen, spinozellulären Karzinomen und malignen Melanomen.
Lesen Sie mehr über das Thema Hautkrebs und die Früherkennung in der Freitagsausgabe der Westdeutschen Zeitung.