Aufklärungsgespräch darf ohne Fachausdrücke auskommen
Koblenz (dpa/tmn) - Der Arzt redet und redet, der Patient versteht nur Bahnhof: Dann ist das Aufklärungsgespräch nicht gut gelaufen. Ärzte sollten Laien nicht mit Fachausdrücken überfordern. Umgekehrt sind sie aber auch nicht verpflichtet, Fachwörter zu benutzen.
In einem Aufklärungsgespräch soll der Arzt möglichst keine Fachsprache benutzen, wenn der Patient ein medizinischer Laie ist. Umgekehrt kann man ihm deshalb aber auch nicht zum Vorwurf machen, wenn er einen bestimmten Fachterminus nicht benutzt hat. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz hervor, auf das die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweist (Az.: 5 U 483/14).
In dem verhandelten Fall hatte eine Frau den Ärzten unzulängliche Aufklärung über die Risiken einer Chemo-Therapie vorgeworfen. Bei ihr war Brustkrebs diagnostiziert worden. Die Ärzte operierten sie und implantierten einen Port-Katheter. Zwei Tage nach der zweiten Chemo-Therapie rötete sich die Brustwand: Es war zu einem sogenannten Paravasat im Bereich des Ports gekommen, also Flüssigkeit in umliegendes Gewebe ausgetreten. Das Gewebe starb ab, die Ärzte mussten es entfernen.
Die Klage der Frau auf Schadenersatz blieb ohne Erfolg. Die Richter entschieden, dass die Frau über die Risiken der Chemo-Therapie und speziell eines Paravasats ausreichend aufgeklärt worden war: In dem unterzeichneten Aufklärungsbogen wurde die Möglichkeit von Rötungen und Blutungen in tiefer liegendes Gewebe erwähnt. Im Aufklärungsgespräch hatte der Arzt auch über das Risiko gesprochen, dass Infusionsflüssigkeit austreten und es zu Gewebeschäden kommen könne. Dass der Begriff „Paravasat“ nicht gefallen war, könne man nicht zum Vorwurf machen, so die Richter.