Bereitschaft zur Organspende kann widerrufen werden
Köln (dpa/tmn) - Möchte man seine Organe im Todesfall spenden oder nicht? Das ist keine leichte Entscheidung. Aber auch keine auf Lebenszeit. Wer die eigene Einstellung ändert, muss nur die alte Erklärung oder den Organspendeausweis vernichten und seine geänderte Einstellung auf einem neuen Ausweis festhalten.
Es gibt in Deutschland kein Register, wo die Entscheidungen der Bürger festgehalten und gesammelt werden. Darauf weist die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) hin.
Seine Bereitschaft zur Organentnahme im Testament festzuhalten oder der Organspende im Testament zu widersprechen, ist keine gute Idee: Denn dieses wird erst eröffnet, wenn es für eine Organentnahme zu spät ist. Grundsätzlich sind die Voraussetzungen zur Organspende, dass eine Zustimmung des Spenders vorliegt und dass sein Hirntod diagnostiziert ist. Liegt keine Zustimmung oder kein Widerspruch vor, müssen die Angehörigen nach dem mutmaßlichen Willen des Verstorbenen entscheiden. Deshalb macht es Sinn, mit seiner Familie über das Thema zu sprechen. Auch wenn man seine Bereitschaft zur Organspende erklärt, sollten die Angehörigen darüber informiert werden.
Organspendeausweise gibt es kostenlos in vielen Arztpraxen und Apotheken sowie über die Krankenkasse. Über die kostenlose Rufnummer 0800/904 04 00 kann man den Ausweis ebenfalls anfordern. Das Infotelefon Organspende ist eine gemeinsame Einrichtung der BZgA und der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO). Außerdem kann man den Ausweis online bestellen oder am Rechner ausfüllen und ausdrucken. Den Ausweis bewahrt man am besten im Portemonnaie gemeinsam mit dem Personalausweis auf - dort wird er im Notfall am ehesten gefunden.
Ausgeschlossen ist die Organspende bei akuter Krebserkrankung oder einem positiven HIV-Befund. Bei anderen Erkrankungen entscheiden die Ärzte, ob die Organe für eine Spende infrage kommen.