EuGH: Aus Finnland kann kein Cognac kommen
Luxemburg (dpa) - Cognac muss aus Frankreich kommen: Diesen Grundsatz haben die höchsten EU-Richter in einem Urteil bestärkt. Die Bezeichnung sei nur für französische Branntweine zulässig.
Der Begriff Cognac sei seit mehr als 20 Jahren nach europäischem Recht „als geografische Angabe geschützt“ - und somit nur für Branntweine aus Frankreich erlaubt, urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag (14. Juli) in Luxemburg (Rechtssachen C-4/10 und C-27/10).
Im konkreten Fall hatte ein finnischer Hersteller zwei Spirituosen angemeldet, die die Bezeichnung Cognac und die finnische Übersetzung Konjakki trugen. Zwar bewilligte das die zuständige Behörde, doch der französische Berufsverband „Bureau National Interprofessionnel du Cognac“ war vor finnischen Gerichten dagegen angegangen.
Das Oberste Verwaltungsgericht in Finnland hatte daraufhin bei der Auslegung europäischer Bestimmungen um die Hilfe der Luxemburger EU-Richter gebeten. Diese entschieden: „Daher müssen die finnischen Behörden die Eintragung der angefochtenen Marken löschen.“ Die Finnen müssen sich nun am Spruch der EU-Richter orientieren.