Influenzavirus B Grippe: Schwangere sollten nach Vierfachimpfstoff fragen

München (dap/tmn) - Schwangere, die noch nicht gegen Grippe geimpft sind, können das noch nachholen. Darauf weist Christian Albring hin, Präsident des Berufsverbandes der Frauenärzte. Er rät, die Krankenkasse zu fragen, ob sie den Vierfachimpfstoff bezahlt.

Foto: dpa

Nur dieser Impfstoff wirkt auch gegen die derzeit stark kursierenden B-Viren vom Typ Yamagata. Er wird seit kurzem auch von der Ständigen Impfkommission (Stiko) am Robert Koch-Institut (RKI) empfohlen. Bisher haben die Krankenkassen standardmäßig den günstigeren Dreifachimpfstoff bezahlt.

Vor einer Grippesaison ist schwer abzuschätzen, welche Viren unterwegs sein werden. Da in den vergangenen Jahren nicht so viele Menschen durch Influenzaviren der Yamagata-Linie erkrankten, wurde dem Dreifachimpfstoff kein Material von diesem Stamm hinzugefügt.

Wer bereits mit dem Dreifachimpfstoff geimpft wurde, muss sich jetzt aber in der Regel nicht noch einmal impfen lassen. Der Impfstoff schützt vor anderen Influenza-Viren, die im Laufe der Grippesaison noch auftauchen könnten. Laut RKI enthielt der Grippeimpfstoff aus der Saison 2015/2016 die Yamagata-Linie. Wer sich also jedes Jahr impfen lässt, könnte zumindest noch ein Stück weit geschützt sein.

Für schwangere Frauen ist die Grippeschutzimpfung aus Sicht der Frauenärzte deshalb so wichtig, weil eine Grippe vorzeitige Wehen und Frühgeburten auslösen kann. Zudem gibt die Mutter den Schutz an das Baby weiter, so dass es in den ersten Wochen ebenfalls bestmöglich geschützt ist. Für Neugeborene ist eine Grippe besonders gefährlich, weil sie Komplikationen wie eine Lungenentzündung nach sich ziehen kann, erläutert der Berufsverband.