Herkunft nur bei frischem Rindfleisch zurückverfolgbar
Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Der Skandal um nicht gekennzeichnetes Pferdefleisch in Lasagne hat viele Verbraucher verunsichert. Sie fragen sich, wie man sichergehen kann, nur das Fleisch zu essen, das man wirklich essen will.
Bei Fertigprodukten ist das nicht so einfach.
Nur bei frischem Rindfleisch haben Verbraucher derzeit die Möglichkeit, die Herkunft der Ware nachzuvollziehen. Geburt, Aufzucht und Schlachtung des Tieres lassen sich an der Kennzeichnung in der Theke oder auf der Verpackung ablesen, erklärt Andrea Schauff von der Verbraucherzentrale Hessen. Diese Regeln für Rindfleisch seien in Folge der BSE-Krise erlassen worden. „Bei allen anderen Tierarten fehlt eine klare Herkunftskennzeichnung noch.“ Einzige Ausnahme: Eier können anhand des aufgedruckten Codes zurückverfolgt werden.
Sobald ein Stück Rindfleisch aber zum Beispiel küchenfertig gesalzen oder als mariniertes Steak verkauft wird, greifen laut Schauff die Kennzeichnungsregeln nicht mehr. „Das Fleisch gilt dann als verarbeitet, und dann ist keine Angabe mehr nötig.“ Aus diesem Grund können Verbraucher bei Fertiggerichten mit Fleisch nicht erkennen, wo das darin verarbeitete Fleisch herkommt.
Das erschwert im aktuellen Skandal um Pferdefleisch in Lasagne offenbar auch den Herstellern und Behörden die Aufklärung. „Es ist unklar, woher das Fleisch nun wirklich stammt“, sagt die Ernährungsexpertin. Die Warenströme quer durch Europa seien undurchsichtig. Auf den Transportwegen könne viel passieren und Pferde- gesetzeswidrig als Rindfleisch ausgewiesen werden.
Im Rahmen der neuen EU-Lebensmittelinformationsverordnung diskutieren EU-Kommission und Mitgliedsstaaten noch, ob eine Herkunftskennzeichnung künftig auch bei verarbeiteten Lebensmitteln machbar ist, die mehr als 50 Prozent Fleisch enthalten. „Man muss abwarten, ob Gesetzgeber und Behörden sich dazu durchringen können“, sagt Schauff.
Grundsätzlich muss bei allen frisch verkauften Fleischprodukten schon jetzt die Tierart ausgewiesen sein. Eine Ausnahme gilt für lose verkaufte Wurst, wenn sie nicht explizit aus einer Tierart wie Pute hergestellt ist. Bei verpackter Ware muss die Tierart des darin enthaltenen Fleisches in der Zutatenliste vermerkt sein.
Das war beim aktuellen Skandal nicht der Fall: Auf der Packung war nicht ausgewiesen, dass die Ware außer Rind- auch Pferdefleisch enthält. Laut Schauff ist das ein klarer Gesetzesverstoß, wenn eine andere Tierart im Produkt verarbeitet wurde, als auf der Packung steht.
Auch mit Bio-Fertigware können sich Verbraucher nicht vor falschen Deklarationen schützen. „Die Herkunftskennzeichnung gilt auch da nicht“, erklärt Schauff. „Das einzige, was Verbraucher tun können, um falsche Kennzeichnungen zu vermeiden, ist Frischfleisch zu kaufen und selbst zu verarbeiten.“ Außerdem sollten sie dort kaufen, wo ihnen der Metzger klar Auskunft zur Herkunft geben kann oder wo das Fleisch direkt vom Erzeuger vermarktet wird.
Und jedem sollte klar sein, dass qualitativ hochwertiges Fleisch nicht zu Dumpingpreisen zu haben ist, betont die Verbraucherschützerin. Lieber teurere Ware kaufen und dafür seltener essen, lautet ihr Appell.