Infektion mit Norovirus nicht meldepflichtig
Berlin (dpa/tmn) - Wer glaubt, sich das Norovirus eingefangen zu haben, muss das nicht melden. Fühlen Betroffene sich nicht allzu elend, können sie ruhig einfach zu Hause bleiben und die Infektion auskurieren.
Stellt sich bei einem Arztbesuch heraus, dass es sich um das Norovirus handelt, muss das Labor, das die Infektion nachgewiesen hat, sie beim Gesundheitsamt melden. Darauf weist das Robert Koch-Institut (RKI) in Berlin hin. So schreibe es das Infektionsschutzgesetz vor. Selber melden müssen Betroffene die Erkrankung jedoch nicht.
Selbst wer fest davon ausgeht, dass ihn das Norovirus erwischt hat, etwa weil es bei Bekannten festgestellt wurde, muss sich laut Gesetz nicht um eine Meldung kümmern. Betroffene sind nicht einmal verpflichtet, aus diesem Grund zum Arzt gehen. Beim Arzt ist auch nicht unbedingt ein Labornachweis notwendig. Das gilt etwa, wenn die Infektion schon eine Weile zurückliegt.
Auch dem Arbeitgeber müsse der Betroffene grundsätzlich nicht Bescheid geben, erklärt ein Sprecher des Niedersächsischen Landesgesundheitsamtes. Selbst in Berufen, in denen mit Lebensmitteln gearbeitet wird, müsse der Vorgesetzte nicht zwangsläufig über eine Infektion mit dem Norovirus in Kenntnis gesetzt werden, wenn der Arbeitnehmer das nicht möchte.
Allerdings dürfe der Betroffene gerade in solchen Berufen auf keinen Fall zur Arbeit erscheinen, warnt der Sprecher. Diese Regelung gilt nicht nur für das Norovirus, sondern auch für viele andere Krankheiten, die mit Lebensmitteln übertragen werden können.