Patienten-Beschwerden Krankenkassen stellen etwas weniger Behandlungsfehler fest
Berlin (dpa) - Die gesetzlichen Krankenkassen haben im vergangenen Jahr etwas weniger Behandlungsfehler in Kliniken und Arztpraxen festgestellt. Nach Patienten-Beschwerden wurden 13.519 Gutachten geschrieben und 3337 Fehler und Schäden bestätigt - also fast in jedem vierten Fall.
Im Jahr 2016 hatte es 3564 solcher Fälle gegeben, wie der Medizinische Dienst der Kassen (MDK) mitteilte. Tatsächlich auch Ursache für Gesundheitsschäden waren Fehler nun in 2690 (Vorjahr: 2948) Fällen. Von Kassen, Patientenschützern und aus der Politik kommen Rufe nach einer umfassenden Fehler-Statistik.
Zwei Drittel aller Vorwürfe betrafen Behandlungen in Krankenhäusern, wie die Kassen-Statistik ergab - knapp ein Drittel (4250 Fälle) bezog sich auf Orthopädie und Unfallchirurgie. Am häufigsten bestätigte sich ein Fehlerverdacht dann in der Pflege, der Zahnmedizin und der Frauenheilkunde. Generell seien auch immer wieder die gleichen und vermeidbaren Fehler zu sehen, die nie passieren dürften, sagte Stefan Gronemeyer, Vize-Geschäftsführer des Medizinischen Dienstes - „vom im Körper vergessenen Tupfer bis hin zu Verwechslungen von Patienten“.
Die Ärzteschaft, die eigene Beschwerdestellen hat, berichtete bereits Anfang April über ihre Bilanz für 2017. Die Zahl der festgestellten Fehler ging dort leicht auf 2213 bestätigte Fälle zurück. In Deutschland gibt es jährlich rund 20 Millionen Behandlungen in Krankenhäusern und rund eine Milliarde Arztkontakte in Praxen.
Wenn Versicherte Behandlungsfehler vermuten, können sie sich bei Gutachtern und Schlichtern der Ärzte und bei den Krankenkassen melden, die dann Gutachten in Auftrag geben. Als Fehler gilt, wenn eine Behandlung nicht dem anerkannten Standard entsprechend angemessen, sorgfältig, richtig und zeitgerecht ist.
Der Medizinische Dienst der Kassen wies darauf hin, dass von einer großen Dunkelziffer bei der Zahl der Fehler auszugehen sei. Die verfügbaren Daten seien nicht repräsentativ für das Fehlergeschehen in Deutschland und erlaubten daher kaum Rückschlüsse auf die Patientensicherheit. Nötig sei daher eine Meldepflicht wie für Arbeitsunfälle. Unbekannt ist auch, wie viele Patienten wegen Beeinträchtigungen zum Beispiel direkt vor Gericht ziehen.
Patientenschützer fordern ein gemeinsame Zentralregister für Behandlungsfehler und Pflegefehler, um mehr Transparenz zu schaffen. „Fehler ist Fehler“, sagte der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, der Deutschen Presse-Agentur. Es müsse Schluss damit sein, dass Krankenkassen, Ärztekammern und Gerichte Fehler nebeneinanderher sammelten. Viele Patienten warteten zudem seit Jahren auf einen Härtefallfonds, der bei tragischen Fällen schnell hilft. Auch die Grünen im Bundestag forderten ein bundesweites Fehler-Monitoring durch eine unabhängige Stelle.