Krankenkassen zahlen nicht alle Heilbehandlungen

Berlin/Köln (dpa/tmn) - Kosten für Massagen und andere Heilbehandlungen übernehmen gesetzliche Krankenkassen nur, wenn der Arzt dafür ein Rezept ausgestellt hat. Das erläutert der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) in Berlin.

Außerdem müssen die Behandlungen im Heilmittelkatalog des Gemeinsamen Bundesausschusses aufgelistet sein. Zu Heilbehandlungen zählen unter anderem medizinische Bäder, Krankengymnastik sowie Sprach-, Inhalations- und Bewegungstherapien. Jedoch muss der Patient zehn Prozent der Heilmittelkosten selbst tragen sowie zehn Euro je Rezept zuzahlen. Die Rezepte sind 14 Tage ab Ausstellungsdatum gültig, für medizinische Fußpflege sind es 28 Tage.

Ob und in welcher Höhe die privaten Krankenversicherungen die Heilmittel erstatten, hängt von den individuellen Tarifbedingungen ab. Es gibt keine Vorschrift, wie lange ein Heilmittelrezept gültig ist, teilt der Verband der privaten Krankenversicherungen in Köln mit. Allerdings kann die Krankenversicherung die medizinische Notwendigkeit einer Behandlung überprüfen, wenn das Rezept erst nach langer Zeit eingelöst wird.