Verbraucher erfahren in der Regel von diesem Verfahren nichts, weil es keine Auskunftspflicht gibt. Die Gelatine bindet unerwünschte Trübstoffe und verschwindet anschließend wieder aus dem Saft. Dadurch gilt sie als sogenannter Verarbeitungshilfsstoff und muss nicht in den Zutaten genannt werden.
Wer ganz sicher sein will, ob Gelatine verwendet wurde oder nicht, muss beim Hersteller nachfragen.