Online bestelltes Hilfsmittel muss HMV-Nummer tragen

Düsseldorf (dpa/tmn) - Viele medizinische Hilfsmittel werden online angeboten. Damit die Krankenkasse die Kosten für die verordneten Produkte übernimmt, müssen allerdings die Details stimmen.

Foto: dpa

Patienten sollten medizinische Hilfsmittel nur online bestellen, wenn die Produkte mit einer HMV-Nummer versehen sind. HMV steht für das Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenkassen. Nur mit HMV-Nummer könne der Online-Fachversandhändler die Hilfsmittel mit der Kasse abrechnen, erläutert die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Außerdem erkundigen sich Patienten vor dem Bestellen am besten bei ihrer Kasse, ob diese auch für die Kosten der Anpassung des Hilfsmittels oder dessen Reparatur aufkommt.

Auch ein Blick auf die Service-Angebote verschiedener Online-Sanitätshäuser lohnt sich, betonen die Verbraucherschützer. Bei manchen können sich Kunden im Vorfeld der Bestellung kostenlos telefonisch beraten lassen. Andere bieten an, die Kostenübernahme mit der zuständigen Kasse abzuklären.

Beachten sollten Patienten darüber hinaus, dass ein extra angefertigtes, online bestelltes Hilfsmittel nicht gegen Rückzahlung bereits gezahlter Beträge zurückgegeben werden kann. Manchmal kann es daher besser sein, doch zu einem Hilfsmittel-Anbieter vor Ort zu gehen, um sich dort persönlich beraten zu lassen und verschiedene Produkte auszutesten.

Einlagen, Stützstrümpfe, Hörgeräte, Prothesen oder Rollstühle beispielsweise müssen gut an den einzelnen Patienten angepasst werden. Das geht beim Online-Einkauf nicht immer. Geld sparen können Kunden den Verbraucherschützern zufolge aber durchaus, wenn sie regelmäßig genutzte Produkte wie Inkontinenzartikel in größeren Mengen online erwerben.