Räucherfisch erstmal mit der Nase testen
Düsseldorf (dpa/tmn) - Was nicht mehr gut riecht, sollte man auch nicht essen - egal, was das Haltbarkeitsdatum sagt. Das gilt besonders für geräucherten Fisch. Hier fanden Verbraucherschützer in fast jedem vierten Produkt im Handel Keime.
Abgepackter Räucherfisch sollte nicht erst kurz vor Ablauf des Haltbarkeit gegessen werden. Riecht der Fisch nach dem Öffnen der Packung unangenehm, lassen Verbraucher lieber die Finger davon, rät die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Sie reklamieren besser im Laden und melden sich gegebenenfalls bei der Lebensmittelüberwachungsbehörde.
Bei einer Stichprobe von 54 industriell verpackten Räucherfischen fanden das Landesamt für Verbraucherschutz und die Verbraucherzentrale in fast jedem vierten Produkt (13) Keime. Bei empfindlichen Menschen können diese zu Magen-Darm-Beschwerden führen. Drei Proben waren nicht mehr verkehrsfähig, eine davon wurde sogar als gesundheitsgefährdend eingestuft.
Bei keiner Probe sei das Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten gewesen, erläutern die Verbraucherschützer. Alle Produkte waren in den Geschäften außerdem vorschriftsmäßig gekühlt worden. Überwiegend handelte es sich um Lachs, Forelle, Makrele und Sprotte.