Diese Bezeichnungen können von jedem Arzt geführt werden und sagen nichts über die Aus- und Weiterbildung des Mediziners aus. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgen hin (DGPRÄC).
Der Plastische und Ästhetische Chirurg ist hingegen ein anerkannter Facharzt. Er darf sich als sich als „Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie“ (früher „Facharzt für Plastische Chirurgie“) bezeichnen. Ein solcher Facharzt muss nach seinem Medizinstudium eine sechsjährige Weiterbildung absolviert haben. „In dieser Zeit müssen bestimmte Operationen durchgeführt und Tätigkeiten erlernt werden“, erklärt Prof. Raymund E. Horch, Leiter der Plastisch- und Handchirurgischen Klinik des Universitätsklinikums Erlangen und Mitglied in der DGPRÄC.
Prof. Horch rät, im Zweifel bei den Landesärztekammern nachzufragen, ob es sich wirklich um einen Facharzt handelt. Auch in der DGPRÄC dürfen Mediziner nur Mitglied werden, wenn sie eine entsprechende Facharztweiterbildung erfolgreich absolviert haben. Wer sich im Ausland operieren lassen möchte, sollte sich darüber im Klaren sein, dass dort andere Regeln gelten. Prof. Horch warnt vor Schnäppchen und Sonderangeboten. „Man muss sich dann schon fragen: Wie kann etwas so preiswert sein, ohne dass die Qualität leidet?“