Praktische Herausforderungen Tiere bestatten: Rechte und Pflichten für Halter
Mainz (dpa/tmn) - Sterben Hund, Katze oder Wellensittich, kann das Halter schwer treffen. Umso wichtiger ist es für sie, dass ihr Tier angemessen bestattet wird. Die Möglichkeiten sind hier vielfältig - von der Einäscherung bis zur Bestattung im eigenen Vorgarten.
Hierfür sollten Tierbesitzer aber wissen, welche Bestimmungen gelten. Denn mancher Verstoß kann hohe Bußgeldzahlungen nach sich ziehen, erklärt Rechtsanwalt Andreas Ackenheil. Er hat sich mit seiner Kanzlei auf Tierrecht spezialisiert.
Welche Tiere darf man im eigenen Garten vergraben?
„Entscheidend ist die Größe des Tiers. Bei einer Dogge oder einem Schäferhund wird es schon schwierig“, sagt Ackenheil. Kleine Haustiere wie Hamster, Wellensittich oder Meerschweinchen sind dagegen unproblematisch. Wer sich unsicher ist, sollte lieber bei seiner Kommune oder Gemeindeverwaltung nachfragen.
Worauf muss man bei der Bestattung auf dem Grundstück achten?
Grundsätzlich sollte die Grabstelle ein bis zwei Meter Abstand zur Grundstücksgrenze haben. Und das Tier sollte mindestens 50 Zentimeter, besser noch einen Meter tief vergraben werden. Ratsam ist es, den Tierkörper in Material einzuwickeln, das leicht verrottet: also Wolldecken, Handtücher oder Zeitungen. Ausgeschlossen ist das Vergraben, wenn das Grundstück in einem Wasser- oder Naturschutzgebiet liegt. Denn die Leichengifte könnten Gewässer oder Böden verschmutzen.
Nicht außer Acht lassen sollten Halter auch die Todesursache. „Da muss ich mir die Frage stellen: Hat mein Tier irgendeine Krankheit, die eventuell auf den Menschen übergehen könnte?“, so Ackenheil. In einem solchen Fall ist eine Einäscherung die bessere Wahl. Am besten können Tierärzte einschätzen, ob von dem Lebewesen eine gesundheitliche Gefahr ausgeht.
Ein ebenfalls nicht unwichtiger Aspekt: Nur wer Eigentum besitzt, kann sein totes Tier einfach so auf dem Grundstück begraben. In allen anderen Fällen muss der Vermieter zustimmen. „Das ist ein unangenehmes Thema. Aber irgendwann bekommen Sie das Problem, dass Sie ausziehen und das dem Nachmieter nicht hinterlassen sollten.“
Wenn ich kein eigenes Grundstück habe: Darf ich mein Tier auch im Park oder Wald bestatten?
Auf keinen Fall. Öffentlicher Grund ist ausgeschlossen. Nach dem Tierkörperbeseitigungsgesetz können bei Nichtbeachtung empfindliche Strafen drohen: „Bis zu 15 000 Euro Bußgeld sind möglich“, warnt Ackenheil.
Kann ich das Tier auch in der Tonne entsorgen?
Grundsätzlich ja, aber auch hier ist wieder die Größe des Tiers entscheidend. „Ein Hase ja, eine Katze nein.“ Am besten wählen Halter dafür die Restmülltonne.
Welche anderen Möglichkeiten der Bestattung haben Halter noch?
In vielen Fällen sterben kranke Tiere nicht zu Hause, sondern werden beim Tierarzt eingeschläfert. Wer möchte, kann sein Tier dort lassen. Der Tierarzt lässt es dann in eine Tierkörperbeseitigungsanlage bringen.
Wer das nicht möchte, kann seinen Fellfreund auch auf einem Tierfriedhof begraben lassen, etwa einzeln oder im Sammelgrab. Tierbestattungen auf Friedhöfen kosten zwischen 100 und 300 Euro, dazu kommen Kosten für die Grabmiete.
Eine andere Möglichkeit ist, das Tier in einem Krematorium einäschern zu lassen. Was man nach der Einäscherung mit der Asche des Tieres macht, bleibt einem selbst überlassen. Man kann die Urne begraben oder mit nach Hause nehmen.
Kann ich mein Tier auch ausstopfen lassen?
Gesetzlich gibt es keine Regelungen, die dagegen sprechen. „Das ist eher eine moralische Frage, ob ich das machen möchte“, sagt Ackenheil. Und letztlich eine Frage des Geldes: Einen mittelgroßen Hund präparieren zu lassen, kann bis zu 550 Euro kosten.