Vorsicht Karneval — die Risiken
Manch ein Narr steht nach den tollen Tagen dumm da.
Düsseldorf. Karneval ist Spaß — sagen Sie? Im Karneval drohen unabsehbare Gefahren — halten wir dagegen. Da ist nicht nur der sehr zu Recht erhobene Zeigefinger des Landesinnenministers, der darauf hinweist, dass im vergangenen Jahr zwischen Altweiber und Aschermittwoch 266 Führerscheine beschlagnahmt wurden. Und bei 125 Verkehrsunfällen mit einem Toten und 17 Schwerverletzten Alkohol im Spiel war. Auf die negative Seite des Karnevals machen auch die Rechtsexperten der Arag-Versicherung nach einer Analyse der Rechtsprechung aufmerksam:
Wer in einer Bierlache ausrutscht, hat mit seiner Schadenersatzklage gegen den Veranstalter kaum Erfolgschancen. Damit muss man im Karneval rechnen. Erfolglos auch die Klage einer Frau, die vom Karnevalswagen überrollt worden war. Fälle, in denen vom Zoch geworfene Kamelle am Wegesrand stehendes Narrenvolk verletzten, blieben rechtlich ungesühnt. Ebenso wie ein Knalltrauma nach dem Abfeuern der Kammellekanone. Fazit: Wer feiern kann, muss einstecken können.
Bei der Verkleidung sind im Karneval kaum Grenzen gesetzt. Jeder darf sich so unvorteilhaft anziehen, wie er will. Grenze: Das Tragen von Nazi-Emblemen ist verboten, die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen ist strafbar.
In Strömen fließender Alkohol verleitet manch einen zur Erleichterung an Ort und Stelle. Für Urinieren in der Öffentlichkeit könne wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses ein Ordnungsgeld bis zu 100 Euro fällig werden, warnen die Rechtsexperten.
Versicherungsfachleute der Deutschen Vermögensberatung (DVAG) weisen darauf hin, dass derjenige, der an Karneval Schäden verursacht, die Kosten nicht immer an die Haftpflichtversicherung weiterreichen kann. Wer spaßeshalber das Smartphone eines anderen Narren in den Teich wirft, kann wegen Vorsatzes nicht auf Versicherungsschutz rechnen. Die Experten warnen: „Werden Feierfreudige alkoholbedingt handgreiflich und beginnen eine Prügelei, haften sie in der Regel selbst für entstandene Schäden.“
Helau, und feiern Sie schön. Aber sagen Sie später nicht, wir hätten Sie nicht gewarnt.