Weihnachtssüßkram kann Alkohol enthalten
Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Weihnachtssüßigkeiten sind längst nicht immer für Kinder geeignet. Denn selbst wenn sie wegen der bunten Aufmachung kindgerecht aussehen, können sie Alkohol enthalten.
So könne zum Beispiel auf einer Schokoladenkugel ein Schneemann abgebildet sein, ohne dass das Produkt ein Kinderlebensmittel ist, sagte Andrea Schauff von der Verbraucherzentrale Hessen. Sicherheitshalber sollten Verbraucher daher die Zutatenliste lesen, empfiehlt die Ernährungsexpertin.
Dient Alkohol als Trägerstoff für Aromen, müsse er in der Zutatenliste allerdings nicht erwähnt werden. Dort sei nur „Aroma“ zu finden, erklärt Schauff. In verarbeiteten Lebensmitteln könnten bei den üblichen Aromadosierungen auf diese Weise 0,01 bis 0,2 Prozent Alkohol enthalten sein. Der Expertin zufolge kommt Alkohol außerdem natürlicherweise in manchen Lebensmitteln vor: Traubensaft könne bis zu 1 Prozent enthalten.