Radioaktives Gas Achtung, Strahlung: Das Radon-Risiko lauert im Keller

Bernau/Salzgitter (dpa/tmn) — Seit kurzem gibt es ein neues Strahlenschutzgesetz. Es tritt bis Jahresende schrittweise in Kraft. Teil des Gesetzes ist der Schutz vor Radon. Dieses radioaktive Gas kann in der Raumluft gesundheitsgefährdende Konzentrationen erreichen.

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Bauherren und Eigentümer müssen dafür Sorge tragen, dass die Radon-Konzentration sich in Grenzen hält.

Radon steht im Verdacht, Lungenkrebs zu verursachen. Das Gas kommt natürlich im Boden vor. Durch kleinste Ritzen, Fugen, Risse und Spalten kann es in Gebäude eindringen. Die Konzentration wird in Becquerel gemessen. Der im Gesetz verankerte Referenzwert beträgt 300 Becquerel pro Kubikmeter Raumluft.

Bei einem höheren Wert sind vom Hausbesitzer Schutzmaßnahmen gefordert. Schon bei 100 Becquerel steigt das Krebsrisiko an, weshalb das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) in Salzgitter rät, schon bei niedrigeren Werten etwas zu unternehmen.

Experten wie Marc Ellinger, Bausachverständiger aus Bernau im Schwarzwald, setzen unten im Gebäude an. „Radon tritt durch den Keller ein und sammelt sich dort, weil es schwerer ist als Luft“, erläutert der Berater des Verbands privater Bauherren. Er empfiehlt, Neubauten vorsorglich mit einer metallkaschierten Abdichtungsbahn auszustatten, um ein Eindringen des Gases zu verhindern.

In Bezug auf Radon werden künftig spezielle Standards festgelegt. „Diese sollten beim Bau herangezogen werden, wenn sich das Grundstück in einem Gebiet mit erhöhtem Radonpotenzial befindet“, sagt BfS-Sprecher Jan-Henrik Lauer. Derzeit identifiziert das Bundesamt solche Regionen.

Typische Radon-Gebiete sind Schwarzwald und Erzgebirge, die Sächsische Schweiz, der Bayerische Wald bis hin zu den Alpen, aber auch Teile Thüringens. Die Behörde geht davon aus, dass in diesen Regionen bis zu 20 Prozent der Gebäude den Referenzwert reißen werden. Eigentümern werden dann „Maßnahmen zum radonsicheren Bauen empfohlen“, so Lauer.

Die Konzentration hängt von der Bodenbeschaffenheit ab. Diese variiert von Grundstück zu Grundstück. Ein Bodengutachten gibt Auskunft. Marc Ellinger rät angehenden Immobilienbesitzern, ein solches Gutachten vor dem Kauf einzuholen, damit sie wissen, ob Radonschutz einzuplanen ist.

Im Bestand vertraut das Gesetz auf die Verantwortung der Eigentümer, sich selbst und die Mitbewohner zu schützen. Mieter haben nach Einschätzung des Deutschen Mieterbunds (DMB) so kaum Chancen, Anspruch auf Radon-Schutz beim Vermieter durchzusetzen. Auch aus der Vergangenheit sei ihm kein Fall bekannt, sagt DMB-Sprecher Ulrich Ropertz. Das Vorkommen des Gases berechtige weder zur Mietminderung noch zur Forderung nach Sanierung der Wohnung.

Die Belastung festzustellen, erfordert Messungen. Erforderlich ist der Jahresmittelwert, was messen über mehrere Wochen hinweg bedeutet. Ein guter Ort ist der Keller, weil Radon sich dort konzentriert und in der Regel auch dort bleibt. In nicht unterkellerten Häusern wird im Erdgeschoss gemessen. Die Messungen können Hausbesitzer selbst machen. Das BfS gibt im Internet Tipps zu Geräten und Methoden.

Dann steht die Risikobewertung an. „Wie lange wie oft halte ich mich im Keller auf?“, sagt Ellinger. Wer gelegentlich runtergeht, um Bier zu holen, solle überlegen, ob der Einbau von Schutzvorrichtungen lohnt: „Ins Bier kommt Radon nicht“. Anders sehe es in bewohnten Kellern aus: „Im Wohnraum sollte ich Radon nicht haben“.

Frische Luft ist das günstigste Mittel zur Abhilfe. Gründlich durchlüften, raten die Experten. Das geht einfach mittels geöffneter Fenster oder mit einer Lüftungsanlage. Diese kostet um die 1000 Euro. Ein unbeheizter Keller kann ebenfalls helfen. Er verhindert, dass warme Luft und mit ihr Radon hoch in die Wohnräume zieht.