Ansturm auf Wohnungen: Was Mietinteressenten preisgeben müssen
Berlin (dpa/tmn) - Lange Schlangen auf der Treppe, Gedränge in der leeren Wohnung: Bei Besichtigungen sind Mietinteressenten selten allein. Meist müssen sie dann noch umfangreiche Fragebögen ausfüllen.
Was müssen sie angeben? Was dürfen sie verschweigen?
Mietinteressenten müssen häufig viel von sich preisgeben. Denn vor dem Abschluss eines Mietvertrages wollen Vermieter einiges wissen. „Gefragt wird zum Beispiel nach dem Beruf des Interessenten oder der Adresse des bisherigen Vermieters“, erklärte Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund. Manche Vermieter interessierten sich aber auch für die musikalischen Vorlieben oder ob Interessenten rauchen. Grundsätzlich gilt: „Der Vermieter darf alles fragen.“
Allerdings müsse ein Mietinteressent auf keine Frage antworten, wenn er nicht will, erklärt Ropertz. „In diesem Fall wird er aber die Wohnung nicht bekommen.“ Daher sollten Interessenten vor allem bei Fragen nach dem Einkommen nicht schwindeln. „Der Vermieter will ja wissen, ob ein potenzieller Mieter die Miete zahlen kann.“ Daher seien Fragen nach Beruf und Anstellung und auch eine Schufa-Auskunft durchaus angemessen.
Auch wer in die Wohnung einzieht, müsse wahrheitsgemäß beantwortet werden. „Wenn ich die Besichtigung alleine mache, am Ende aber eine Wohngemeinschaft einziehen will, muss das der Vermieter nicht dulden“, erklärt Ropertz. Auch Kinder, die mit einziehen, sollten an dieser Stelle nicht verschwiegen werden. „Wenn der Vermieter aber fragt, ob Sie schwanger sind, müssen Sie das nicht wahrheitsgemäß beantworten“, sagt Ropertz. „Eine Schwangerschaft geht den Vermieter nichts an.“ Und nach dem Einzug geborene Kinder seien kein Kündigungsgrund.
Bei allen anderen Fragen gilt: „Machen Sie vor allem einen guten Eindruck“, rät Ropertz. Das heißt: Interessenten sollten auf alle Fragen freundlich antworten. Verpflichtet, die Wahrheit zu sagen, seien sie aber nicht. „Auch zu Tieren müssen Sie erstmal nichts sagen.“ Denn zu Hunden oder Katzen gebe es in der Regel entsprechende Bestimmungen im Mietvertrag. „Und Kleintiere dürfen Sie sowieso immer halten.“