Glätteunfälle vermeiden Auch in der Spielstraße muss für Fußgänger geräumt werden
Berlin (dpa/tmn) - In einer verkehrsberuhigten Straße genügt es nicht, wenn Anlieger nur einen Mittelstreifen von Schnee und Eis befreien. Die Teile der Straße, die bevorzugt von Fußgängern genutzt werden, müssten ebenfalls gestreut werden.
Verletzt sich ein Passant auf nicht geräumten Abschnitten, ist ein Schmerzensgeld angemessen, entschied das Kammergericht Berlin (Az.: 4 U 57/16). Darauf weist die Zeitschrift „Das Grundeigentum“ (Nr. 22/2017) des Eigentümerverbandes Haus & Grund Berlin hin.
In dem verhandelten Fall war eine Passantin im Winter in einer Spielstraße auf einem Gehweg gestürzt und hatte sich dabei an der Brustwirbelsäule verletzt. Da zu diesem Zeitpunkt nur ein Mittelstreifen der Straße vom Schnee geräumt worden war, verlangte die Frau Schmerzensgeld vom Anlieger beziehungsweise dem mit dem Winterdienst beauftragten Unternehmen.
Mit Erfolg: Das Gericht sprach der Frau ein Schmerzensgeld in Höhe von 13 000 Euro zu. In einem verkehrsberuhigten Bereich reiche es nicht aus, nur einen Abschnitt für Fahrzeuge zu räumen. Vielmehr müssten die Straßenteile, die bevorzugt von Fußgängern genutzt werden, ebenfalls geräumt werden.
Anlieger seien zudem nicht allein dadurch von der Haftung frei, dass sie den Winterdienst einer Firma übertragen. Auch wenn ein solches Unternehmen an sich zuverlässig sei, müsse seine Arbeit kontrolliert werden.