Ausgaben für Schneeräum-Dienst können Steuerlast mindern
Berlin (dpa/tmn) - Kosten für Schneeräum-Firmen sind als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich absetzbar. Das gilt nach Angaben des Verbandes Privater Bauherren (VPB) insbesondere auf dem eigenen Grundstück.
Wer hier eine Firma beauftragt, kann das Finanzamt an den Kosten beteiligen.
Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofes (BFH) kann das auch für Kosten im Zusammenhang mit der Räumung des Gehweges vor dem Haus gelten. Ist der Immobilienbesitzer hier zum Winterdienst verpflichtet, sind auch diese Ausgaben steuerlich abzugsfähig (Az.: VI R 55/12).
Bei der Anerkennung des Steuerbonus werden für Dienstleistungen 20 Prozent der Kosten, maximal jedoch 4000 Euro von der Steuerschuld abgezogen. Hat man also 500 Euro für den Winterdienst bezahlt, kann die Einkommenssteuer um 100 Euro gemindert werden.