Austauschpflicht von Öfen: Die nächsten Modelle sind fällig
Sankt Augustin (dpa/tmn) - Viele alte Kaminöfen stoßen zu viele Schadstoffe aus. Daher sieht eine gesetzliche Regelung vor, dass sie nach und nach stillgelegt oder nachgerüstet werden müssen. Die nächste Stufe ist bald erreicht.
Die Frist für Kaminöfen, die älter als 40 Jahre sind und deren Emissionen die geforderten Grenzwerte überschreiten, läuft am 31. Dezember 2014 ab. Das erläutert der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks in Sankt Augustin bei Bonn. Es gebe aber in Deutschland nur noch selten so alte Öfen. Historische Modelle, offene Kamine und Kochherde seien von dieser Pflicht ausgenommen.
In den kommenden Jahren werden die Schonfristen für weitere Modelle ablaufen: 2017 die für Kaminöfen der Baujahre 1975 bis 1984, 2020 für Modelle von 1985 bis 1994. 2024 müssen dann Öfen, die im Zeitraum von 1995 bis 31. März 2010 gefertigt wurden und nicht die Grenzwerte einhalten, ausgetauscht oder nachgerüstet sein.
Wie viel Emissionen Öfen ausstoßen dürfen, ist gesetzlich festgelegt. Der Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik (HKI) bietet eine Datenbank zur Recherche der Werte des jeweiligen Ofens an. Ein Ausdruck der Angaben reiche dem zuständigen Bezirksschornsteinfeger als Nachweis aus, dass der Ofen die Grenzwerte nicht überschreitet, so der HKI. Alternativ finden Verbraucher die Werte in den Geräteunterlagen, oder ein Schornsteinfeger misst nach.