Bauabnahme auch bei Sanierung

Osnabrück (dpa/tmn) - Nicht nur bei einem Neubau, sondern auch im Falle einer Sanierung sollten Bauherren eine Bauabnahme durchführen lassen. Daran sollte auch ein externer Gutachter oder Architekt teilnehmen, rät die Deutsche Umweltstiftung in Osnabrück.

Die Kontrolle und Dokumentation der erreichten Ergebnisse der Sanierung könne später bei Fragen herangezogen werden. Sollten sich sofort bei der Abnahme Mängel am Bau herausstellen, werden diese im Protokoll festgehalten. So kann später eine sogenannte Mängelrüge ausgesprochen und der Handwerker zur Nachbesserung aufgefordert werden.