Baubehörde darf private Hundehaltung einschränken
Koblenz (dpa) - Eine Bauaufsichtsbehörde darf nach einem Urteil die Haltung von Hunden auf einem Privatgrundstück in einem Wohngebiet auf vier Tiere beschränken. Das ergibt sich aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz.
Die Kläger wohnen am Ortsrand einer Gemeinde im Westerwaldkreis und hielten bis Ende 2010 zeitweise zehn Yorkshire Terrier. Spezielle bauliche Anlagen für die Tiere gab es nicht. Nach Beschwerden aus der Nachbarschaft untersagte der Kreis den Klägern die Haltung von mehr als vier Hunden auf ihrem Grundstück. Die hiergegen gerichtete Klage blieb erfolglos.
Diese Hundehaltung verstoße gegen das bauplanungsrechtliche Rücksichtnahmegebot, urteilten die Richter. Von derart vielen Tieren gehe für die Nachbarn eine unzumutbare Lärmbelästigung aus. Und: Die Haltung von zehn Yorkshire Terriern auf dem Grundstück sei eine nicht genehmigte Nutzungsänderung, die „das Maß der zulässigen Tierhaltung in einer durch Wohnnutzung geprägten Umgebung offensichtlich überschreite“.
Gegen diese Entscheidung können die Beteiligten die Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz beantragen (Aktenzeichen: 1 K 944/10.KO).