Private Bauherren sollten genau festlegen, was sie gebaut haben möchten. Als Auftraggeber sind sie für die klare Definition der Bauaufgabe zuständig. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein hin. Hilfreich bei der Bedarfsplanung ist die DIN 18205. Sie erleichtert auch bei Ein- und Zweifamilienhäusern die Bedarfsplanung.
Festgelegt werden müssen demnach: Art und Anzahl der benötigten Flächen und Räume, Qualität und Ausstattung des Hauses, aber auch Haustechnik, Schall- und Wärmeschutz sowie natürlich die finanziellen und zeitlichen Rahmenbedingungen. Wer ein finanzielles Limit hat, der muss das von Anfang an mit einem Planer festlegen - und sich später auch selbst daran halten.