Zwei Fluchtwege je Stockwerk im Einfamilienhaus häufig Pflicht
Berlin (dpa/tmn) - Wenn es brennt, kann das Treppenhaus zur tödlichen Falle werden. Daher schreiben viele Bundesländer einen zweiten Fluchtweg auch in Einfamilienhäusern vor. In der Regel reicht schon ein Fenster.
In vielen Bundesländern sind in Einfamilienhäusern zwei Fluchtwege je Stockwerk vorgeschrieben. Bauherren und Käufer schlüsselfertiger Gebäude sollten darauf achten, dass es diese in jedem Geschoss mit mindestens einem Aufenthaltsraum gibt. Das sind normale Wohnräume, aber auch Hobby- oder Kellerräume. Darauf weist der Verband Privater Bauherren (VPB) in Berlin hin. Denn seiner Erfahrung nach werde die nötigen Fluchtwege beim Bau nicht immer eingeplant.
Bei dem Notausgang muss es sich nicht um eine Tür handeln. Es reicht auch ein Balkon oder ein Fenster, damit die Feuerwehr Bewohner bei einem Brand retten kann. Im Keller sollte es eine Außentreppe oder einen Lichtschacht geben, durch den man ins Freie klettern kann.