Gebraucht gekaufte Öfen müssen Feinstaubgrenzwerte einhalten

Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Wer einen Kaminofen gebraucht kauft, muss besonders darauf achten, dass dieser nicht zu viele Schadstoffe ausstößt. Vor dem Kauf eines gebrauchten Geräts sollte der Ofentyp geprüft werden.

Beim Kauf eines Kaminofens müssen die aktuellen Grenzwerte für Feinstaub und Kohlenmonoxid beachtete werden. Zwar gibt es für Altgeräte zum Teil noch Übergangsfristen bis zum Jahr 2024. Sie gelten aber nicht mehr, wenn der Ofen verkauft und anschließend an einem anderen Standort betrieben wird. Er muss dann spätestens in einigen Jahren stillgelegt oder nachgerüstet werden. Darauf weist der HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik in Frankfurt am Main in.

Der Verband rät, sich vom Vorbesitzer die Typprüfung vorlegen zu lassen. Einen Überblick über die Messdaten von Ofentypen gibt es unter in der HKI-Datenbank. Die Grenzwerte sowie die Übergangsfristen für Öfen nach Baujahren legt die 2010 in Kraft getretene Erste Bundes-Immissionsschutz-Verordnung (1. BImSchV) fest.